From ca4a3a259f332d45e4d76268a024ea9bb94e9d43 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: TeraNovell <16338782+TeraNovell@users.noreply.github.com> Date: Fri, 7 Nov 2025 23:30:37 +0100 Subject: [PATCH 1/6] Create Satzung.md --- Satzung.md | 290 +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 290 insertions(+) create mode 100644 Satzung.md diff --git a/Satzung.md b/Satzung.md new file mode 100644 index 0000000..adf46bf --- /dev/null +++ b/Satzung.md @@ -0,0 +1,290 @@ +# Satzungsneufassung nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 19.06.2021 + +## Artikel 1 [Name und Sitz] + +(1) Der Name des Vereins ist: +Animexx e.V. + +(2) Der Verein hat seinen Sitz in München. + + +## Artikel 2 [Zweck] + +(1) a) Zweck des Vereins ist Jugendlichen, aber auch anderen an der japanischen Zeichenkunst interessierten Personen Gelegenheit zu geben, das Wissen und die Kenntnis der japanischen Zeichenkunst, den Anime und Manga, und anderer Elemente der Kunst und Kultur Japans zu vertiefen. Besonderes Ziel ist so auch die Förderung von Anime und Manga, aber auch der Kontakt besonders zwischen Jugendlichen. + +b) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Thematisierung von Elementen einer anderen Kultur und die dadurch verbundene Begegnung mit anderen Menschen und Kulturkreisen. Dadurch soll die internationale Gesinnung, die Toleranz auf allen Gebieten und die Völkerverständigung gefördert werden. + +c) Der Verein ist wegen seiner Ausrichtung auf die Förderung der Kunst und Kultur Japans und die Völkerverständigung gemeinnützig im Sinne der steuerlichen Vorschriften. + +d) Näheres erklärt die Grundsatzordnung, die Bestandteil der Satzung ist. + +(2) Der Zweck gemäß Art.2 (1) kann nur mit der Mehrheit von drei Vierteln der Anwesenden der Mitgliederversammlung geändert werden, wenn die Änderung nicht gegen Art.3 (1) verstößt; Enthaltungen werden mitgerechnet. + + +## Artikel 3 [Gemeinnützigkeit] + +(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige (und ggf. mildtätige) Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. + +(2) Der Vorstand des Vereins wird ermächtigt, Änderungen der Satzung zur Angleichung an steuerrechtliche Vorschriften oder an Anforderungen des Vereinsregisters ohne Einberufung der Mitgliederversammlung vorzunehmen, soweit hiervon nicht die Mitgliedsrechte berührt werden. + + +## Artikel 4 [Mitgliedschaft] + +(1) Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Des Weiteren können für interessierte Nicht-Mitglieder Gastmitgliedschaften erteilt werden. Jede natürliche und juristische Person kann auf diese Weise Gastmitglied werden. + +(2) Die Mitgliedschaft wird durch einen Antrag in Textform und dessen Annahme gemäß Art.4 (4) erworben. Gastmitglieder brauchen keinen solchen Antrag zu stellen. + +(3) Ehrenmitglieder können nur natürliche Personen werden. Ehrenmitglieder können in das Präsidium oder den Aktivenrat, nicht aber in den Vorstand, gewählt werden. + +(4) Über Antrag auf Gewährung der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Der Vorstand kann die Annahme von Mitgliedern an ein Vorstandsmitglied delegieren. Bei Ablehnung der Mitgliedschaft hat der Antragssteller ein Widerspruchsrecht, über das die nächste Mitgliederversammlung entscheidet. Die Ehrenmitgliedschaft wird durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes, des Präsidiums oder des Aktivenrates verliehen. + +(5) Die Mitgliedschaft endet durch +- Tod oder bei juristischen Personen durch Löschung oder Auflösung +- Austritt +- Ausschluss durch den Vorstand + +Der Austritt kann mit einmonatiger Frist erklärt werden; die Erklärung muss in Textform gegenüber dem Vorstand erfolgen. + +Der Ausschluss durch den Vorstand erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Enthaltungen werden nicht mitgerechnet. Er kann erfolgen, wenn das Mitglied + +a) sich beharrlich weigert, seine satzungsmäßigen Pflichten zu erfüllen, + +b) das Ansehen des Vereins durch sein Verhalten gröblich schädigt, + +c) seine Zahlungen einstellt oder in Insolvenz fällt, + +d) trotz Mahnungen mit mehr als einem Beitrag in Rückstand ist. + +Der Vorstand kann den Ausschluss nach Buchstabe d) an ein Vorstandsmitglied delegieren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Textform mitzuteilen. In den Fällen a) und b) ist gegen den Beschluss die Beschwerde an die Mitgliederversammlung möglich. + + +## Artikel 5 [Organe] + +(1) Die Organe des Vereins sind + +a) das Präsidium + +b) der Aktivenrat + +c) der Vorstand + +d) die Mitgliederversammlung + +(2) Zur Bearbeitung besonderer Angelegenheiten kann der Vorstand Ausschüsse einsetzen. Die Ausschüsse sind dem Verein für ihre Tätigkeit verantwortlich. Sie sind weisungsgebunden. + +(3) Die Ämter der Mitglieder in den Organen sind ehrenamtlich wahrzunehmen. In besonderen Fällen kann vom Vorstand ein Aufwendungsersatz nach Art.10 bewilligt werden. + +(4) Die Haftung der Organe des Vereins sowie ihrer Erfüllungsgehilfen ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Bedarfsfall darf eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme abgeschlossen werden, deren Prämien vom Verein getragen werden. + + +## Artikel 6 [Mitgliederversammlung] + +(1) Der Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder an. + +(2) Ausschließliche Angelegenheiten der Mitgliederversammlung: + +- Wahl und Abwahl von Mitgliedern des Vorstandes +- Kontrolle der Arbeit der Vereinsorgane +- die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft +- die Entlastung der Vereinsorgane +- die Genehmigung des Haushaltsplanes +- Beschwerden gegen die Entscheidung der Vereinsorgane, insbesondere bei einer Ablehnung der Mitgliedschaft +- Wahl und Abwahl von mindestens zwei Kassenprüfern +- Satzungsänderungen, soweit sie nicht steuerrechtliche Vorschriften des Finanzamtes oder formal juristische Anforderungen des Vereinsregisters betreffen und keine Rechte der Mitglieder oder Satzungsorgane beschneiden. + +Die Mitgliederversammlung entscheidet über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins mit der Mehrheit von drei Vierteln der Anwesenden, wobei Enthaltungen mitgerechnet werden. In allen anderen Fällen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, es sei denn, dass sie nicht beschlussfähig ist; Enthaltungen werden hier nicht mitgerechnet. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. + +(3) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend ist. + +(4) Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder und Kassenprüfer in geheimen Wahlgängen mit Stimmzetteln. Die Wahlen können als Blockwahlen durchgeführt werden, sofern dies von den anwesenden Mitgliedern beantragt und durch relative Mehrheit beschlossen wurde. Im jeweils ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Erreicht bei mehreren Bewerbern auf einen Posten kein Kandidat die erforderliche absolute Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Wahlgang ist der Kandidat mit der relativen Mehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit im Wahlgang mit relativer Mehrheit entscheidet das Los. + +(5) Abstimmungen außer Personenwahlen sind generell offen durch Handaufheben durchzuführen. Auf Antrag von einem Viertel der Anwesenden der Mitgliederversammlung müssen sie geheim durchgeführt werden. Generell gilt, dass bei Wahlen Enthaltungen mitgerechnet werden. + +(6) Eine Abwahl ist nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum möglich. Dazu muss eine absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erfolgen, d.h. die Zahl der Ja-Stimmen muss die Zahl der Nein-Stimmen und Enthaltungen übertreffen. + +(7) Auf jeder Mitgliederversammlung ist durch ein Mitglied des Vorstandes ein Protokoll anzufertigen. Dieses Protokoll ist vom Vorsitzenden zu unterschreiben und kann von jedem Mitglied eingesehen werden. + +(8) Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Vorstandes eröffnet und geschlossen. Dieser stellt auch die Stimmberechtigung der Mitglieder und die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung fest. Ein Mitglied des Präsidiums und des Aktivenrates hat Bericht zu erstatten. Jedes Mitglied hat Rederecht, auf Beschluss auch Dritte. Weiteres wird in der Geschäftsordnung des Vereins geregelt, die nicht Teil der Satzung ist. + +(9) Die Kassenprüfer erstatten ihren Bericht mündlich der Mitgliederversammlung. Vorab haben die Kassenprüfer einen Bericht zu verfassen, der dem Vorsitzenden und dem Präsidium in Textform zuzustellen ist. Die Kassenprüfer empfehlen die Entlastung oder Nichtentlastung des Vorstandes. + + +## Artikel 7 [Einberufung der Mitgliederversammlung] + +(1) Innerhalb der ersten sechs Monate eines Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. + +(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet auf Beschluss des Vorstandes binnen 6 Wochen statt, wenn das Vereinsinteresse es erfordert. Sie ist ferner binnen 6 Wochen anzuberaumen, wenn mindestens 5% der stimmberechtigten Mitglieder es schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen (Minderheitenrecht gem. § 37 BGB). + +(3) Alle Mitgliederversammlungen sind durch das zuständige Mitglied des Vorstandes in Textform per Mail einzuberufen; dabei ist die Tagesordnung anzugeben. Eine Einberufungsfrist von 30 Tagen ist einzuhalten. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins bekannt gegebene Mail-Adresse gerichtet ist. Nach vorheriger Umstellung der Versandart durch das jeweilige Mitglied wird ihm die Einladung schriftlich per Brief übermittelt werden. + +(4) Anträge zur Tagesordnung einer ordentlichen Mitgliederversammlung sind dem Vorstand mindestens 14 Tage vor der Versammlung in Textform einzureichen; auf außerordentlichen Mitgliederversammlungen können Anträge mündlich zur Abstimmung gestellt werden, soweit sie nicht die Satzungsänderung oder die Auflösung des Vereins betreffen. + +(5) Anträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins sind beim Vorstand spätestens 60 Tage vor der Versammlung als Vorschlag mit Begründung in Textform einzureichen. Der Vorschlag kann während der Versammlung noch verbessert oder geändert werden, soweit der Sinn des ursprünglichen Antrags erhalten bleibt. + + +## Artikel 8 [Stimmrecht] + +(1) Mitglieder und Ehrenmitglieder haben eine aktive und passive Stimme. Stehen mehrere Mitglieder (juristische Personen) unter personell gleicher Leitung, so hat diese Gruppe pro Mitglied eine aktive und passive Stimme, insgesamt aber nicht mehr als fünf aktive und passive Stimmen. Gastmitglieder haben keine aktive und passive Stimme. + +(2) Die Stimmberechtigung wird bei Teilnahme an Mitgliederversammlungen anhand der Mitgliederliste und durch Kontrolle der Beitragszahlung festgestellt. + +(3) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann sich auf einer Mitgliederversammlung zur Wahl als Vorstandsmitglied stellen. Ehrenmitglieder und juristische Personen können nicht Mitglied im Vorstand werden. + +(4) Gesetzliche Vertreter sind von der Ausübung des Stimmrechts ausgeschlossen. + + +## Artikel 9 [Vorstand] + +(1) Den Vorstand bilden 5 Personen, und zwar + +a) der 1. Vorsitzende + +b) der 2. Vorsitzende + +c) der Schatzmeister + +d) der Mitgliederbetreuer + +e) der Schriftführer + +Neben ihrer Vorstandstätigkeit können die Vorstandsmitglieder auch als Mitarbeiter des Vereins für andere Aufgaben auf der Grundlage eines Dienst- oder Arbeitsvertrages tätig sein. + +(2) Zwei Mitglieder des Vorstandes sind gemeinsam berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten (§ 26 BGB). Sofern ein Beschluss der Mehrheit des Vorstandes vorliegt und dies ordentlich dokumentiert ist, so kann dieser ein einzelnes Vorstandsmitglied dazu befähigen den Verein in der beschlossenen Sache zu vertreten. Die Form und der Ort der Dokumentation sind in der Geschäftsordnung des Vereins einsehbar. + +(3) Juristische Personen sind von der Mitgliedschaft im Vorstand ausgeschlossen. + +(4) Aufgaben des Vorstandes: + +a) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er kann jedoch besondere Vertreter (§ 30 BGB) ernennen, um den Vorstand selbst, ein Vereinsorgan, einen Ausschuss oder den Verein allgemein durch diese unterstützen zu lassen. Besondere Vertreter müssen nicht Mitglied eines Vereinsorgans oder des Vereins sein. Die Ernennung kann bei Bedarf auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden. Besondere Vertreter unterstehen dem Vorstand und sind weisungsgebunden. Die genauen Aufgaben und Zuständigkeiten eines besonderen Vertreters regelt ein Vertretervertrag, welcher zwischen ihm und dem Vorstand geschlossen werden muss. Für besondere Vertreter darf eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme abgeschlossen werden, deren Prämien vom Verein getragen werden. + +b) Der Vorstand und das Präsidium beschließen gemeinsam eine Geschäftsordnung, welche als „die Geschäftsordnung des Vereins“ oder kurz „GoV“ bezeichnet werden soll. In dieser werden die genauen Sachzuständigkeiten der Mitglieder des Vorstandes und des Präsidiums geregelt. Weiterhin kann die Geschäftsordnung des Vereins auch (allgemeine) Regelungen und Zuständigkeiten zu Ausschüssen und besonderen Vertretern enthalten. + +c) Die Einberufung von Mitgliederversammlungen obliegt dem 1. Vorsitzenden. Sie können bei dessen Verhinderung durch zwei andere Vorstandsmitglieder einberufen werden. + +d) Die Umsetzung der von der Mitgliederversammlung getroffenen Beschlüsse. + +e) Leitung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks. + +f) Führung der Mitgliederliste. + +g) Benennung, Bewertung und Abwahl von Mitgliedern des Aktivenrates. + +h) Einstellung und/oder Kündigung von voll- und/oder teilzeitamtlichen Mitarbeitern, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Die Kosten hierfür müssen im Haushaltsplan ausgewiesen sein. + +i) Über außergewöhnliche Maßnahmen, insbesondere über solche, die nicht im Haushaltsplan vorgesehen sind, ist ein Vorstandsbeschluss herbeizuführen. + +(5) a) Die Wahl zum Vorstand erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Wahlvorschläge können von jedem stimmberechtigten Mitglied gemacht werden. Wahlen dürfen nur erfolgen, sofern sie auf der Einladung zur Mitgliederversammlung angegeben sind. + +b) Die Amtsdauer eines gewählten Vorstandsmitglieds beträgt zwei Jahre. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind. + +c) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der zweijährigen Amtszeit aus, so kann der Vorstand ein Ersatzmitglied bestellen, welches bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung die Amtsgeschäfte des Vorgängers übernimmt. Das Ersatzmitglied muss dann in der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt werden. + +(6) Bei der Einberufung von Vorstandssitzungen muss die Tagesordnung nicht angegeben werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend ist. + +(7) Der Vorstand kann nur auf Sitzungen die Mitglieder des Präsidiums bei Einstimmigkeit wählen. Eine Änderung der Geschäftsordnung des Vereins kann nur gemeinsam mit dem Präsidium bei einer Mehrheit von drei Vierteln der Anwesenden beschlossen werden, wobei Enthaltungen mitgerechnet werden. Andere Beschlüsse können auch ohne Sitzungen fernmündlich, telegraphisch, fernschriftlich oder schriftlich bei Einstimmigkeit beschlossen werden + +(8) Eine Abwahl eines Ausschusses oder eines Präsidiumsmitglieds ist nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum des Vorstandes möglich. Dazu muss eine absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erfolgen, d.h. die Zahl der Ja-Stimmen muß die Zahl der Nein-Stimmen und Enthaltungen übertreffen. + + +## Artikel 9a [Präsidium] + +(1) Die Mitglieder des Präsidiums werden einstimmig durch den Vorstand gewählt. Zum Mitglied des Präsidiums kann jedes Mitglied des Vereins berufen werden, sofern es stimmberechtigt ist. + +(2) Das Präsidium berät den Vorstand und den Aktivenrat. Zu diesem Zweck soll es mindestens einmal im Jahr eine Sitzung abhalten, zu der es jedes Vereinsmitglied, aber auch Nichtmitglieder, laden kann. Auf der Sitzung soll das Präsidium einen Präsidenten wählen. + +(3) Das Präsidium kann als Schlichter durch alle Mitglieder angerufen werden. Beide Parteien unterliegen dann dem Schlichterspruch des Präsidiums. Das Präsidium ist verpflichtet, unparteiisch zu entscheiden. Beschwerde gegen die Entscheidung des Schlichters ist nur vor der Mitgliederversammlung möglich. Eine Schlichtung darf nur auf Basis der Schlichtungsrichtlinien durchgeführt werden, die das Präsidium beschließt und ggf. ändert. Die Schlichtungsrichtlinien können bei Bedarf auch durch die Mitgliederversammlung mit einem einfachen Mehrheitsbeschluss der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden. + +(4) Das Präsidium repräsentiert den Verein nach außen und kann ihn im Normalfall nicht vertreten. Eine Vertretung ist ausschließlich durch eine Einzelvollmacht des Vorstandes oder im Falle einer Personalunion von Präsidiumsmitglied und besonderem Vertreter möglich. + +(5) Die Bestellung zum Mitglied des Präsidiums erfolgt für zwei Jahre. + +(6) Das Präsidium ist zur Verschwiegenheit betreffs interner Angelegenheiten verpflichtet. Es soll aber, wo immer dies möglich ist, das Gespräch mit dem Vorstand suchen, um eine größtmögliche Offenheit, Transparenz und Verfügbarkeit von Informationen für die Vereinsmitglieder zu erreichen. + + +## Artikel 9b [Aktivenrat] + +(1) a) Der Aktivenrat ist ein Gremium aus Vereinsmitgliedern. Zweck des Aktivenrats ist der Dialog zwischen Vereinsaktiven und dem Vorstand. Ziel ist die Einbindung aktiver Mitglieder in das Vereinsgeschehen. + +b) Über eine Aufnahme in den Aktivenrat entscheidet der Vorstand durch Beschluss nach vorheriger Absprache mit dem aktuellen Aktivenrat. Interessierte Mitglieder wenden sich an den Vorstand. Der Vorstand kann Vereinsmitglieder auch ohne Bewerbung nach Beratung mit dem aktuellen Aktivenrat in diesen berufen. + +c) Eine Berufung in den Aktivenrat kann zu jedem Zeitpunkt erfolgen. Die Dauer der Tätigkeit im Aktivenrat ist zeitlich nicht befristet. + +d) Die Mitarbeit im Aktivenrat ist freiwillig. Sie kann jederzeit von der berufenen Person ohne Angabe von Gründen beendet werden. + +e) Über einen Ausschluss aus dem Aktivenrat entscheidet der Vorstand nach vorheriger Beratung mit den Aktivenratssprechern. Der Ausschluss ist immer mit Begründung im Aktivenrat bekanntzumachen. + +(2) a) Die Berichterstattung der Mitglieder des Aktivenrats an andere Organe, insbesondere an den Vorstand, ist in der Geschäftsordnung des Aktivenrats zu regeln. + +b) Der Vorstand kann Anfragen an einzelne oder an alle Aktivenratsmitglieder stellen. Diskussionen und Informationen, welche bei der Arbeit im Aktivenrat anfallen, sind stets vertraulich zu behandeln. Ausnahmen von der Vertraulichkeit gibt der Vorstand gesondert bekannt. + +c) Der Aktivenrat tagt mindestens einmal im Jahr und gibt sich eine Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung muss die Wahl eines Sprechers für den Aktivenrat geregelt sein. + +d) In der Geschäftsordnung des Aktivenrats muss die Wahl oder Bestellung von 1 bis 5 Aktivenratssprechern sowie die Aufteilung aller Aufgaben, Rechte und Pflichten zwischen diesen Personen geregelt sein. Ein Sprecher legt dem Vorstand Anfang des Jahres einen Budgetplan vor. Sollte sich kein Sprecher finden, so können der Vorstand oder das Präsidium einzelne oder alle Aufgaben der Aktivenratssprecher übernehmen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. + + +## Artikel 10 [Haushaltsführung] + +(1) Das Haushalts- und Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. + +(2) Der Verein finanziert seine Arbeit durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Einnahmen. + +(3) Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres hat der Vorstand einen Haushaltsplan aufzustellen, der der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen ist. Es muss jede Ausgabe und jede Einnahme verzeichnet sein. + +(4) Der Verein ist zu sparsamer Geschäftsführung verpflichtet. Die Mitglieder erhalten, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, ausgenommen einen jeweils vom Vorstand zu beschließenden Aufwendungsersatz bei Wahrnehmung besonderer Aufgaben, wenn dies dem Vereinszweck nicht widerspricht. Dabei darf aber keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. + +Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden; im laufenden Geschäftsjahr nicht verausgabte Beträge werden auf neue Rechnung vorgetragen. + +(5) Die Entlastung für die Kassenführung erteilt die Mitgliederversammlung. Vorher ist die Kassenführung durch gewählte Kassenprüfer zu prüfen. Dabei wird kontrolliert, ob die Kassenführung den Grundsätzen des Vereins entsprach und wirtschaftlich war. + +(6) Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied des Vorstands oder Präsidiums sein. Es können auch Nichtmitglieder zum Kassenprüfer gewählt werden. Sie sind zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Verschwiegenheit verpflichtet. + +(7) Die Kassenprüfer haben das Recht, jederzeit die Kassenführung des Vereins zu prüfen. Der Vorstand muss auf ihr Verlangen jederzeit Einblick in alle für die Buchführung relevanten Unterlagen gewähren. + + +## Artikel 11 [Beiträge] + +(1) Jedes Mitglied ist verpflichtet, nach der Beitragsordnung Beiträge an den Verein zu zahlen. Ehrenmitglieder sind von dieser Beitragspflicht befreit. Auf besonderen Antrag kann der Vorstand auch andere Mitglieder von der Beitragspflicht befreien, wenn dies dem Vereinszweck förderlich ist. + +(2) Die Mitgliedsbeiträge für Erwachsene und juristische Personen sind gleich. Für Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr wird der Mitgliedsbeitrag deutlich niedriger festgesetzt. Gastmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. + +(3) Die Beiträge werden in der Beitragsordnung festgesetzt, die nicht Bestandteil der Satzung ist. Auch die Art und Weise der Zahlung des Beitrages wird in der Beitragsordnung geregelt. Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden. + +(4) Die Mitgliedsrechte ruhen, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt bzw. nicht durch den Vorstand gestundet oder erlassen ist. Eine Rückzahlung findet nicht statt. + + +## Artikel 12 [Auflösung] + +(1) Die Auflösung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Stimmenmehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. + +(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Deutsch-Japanische Gesellschaft in Bayern e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. + + +## Artikel 13 [Datenschutzerklärung] + +(1) Der Verein verpflichtet sich auf allen eigenen Webseiten, Conventions, Treffen und sonstigen Veranstaltungen sowie an Ständen, die entsprechende/n Datenschutzerklärung/en vorzuhalten. + +(2) Die Datenschutzerklärung des Vereins findet sich auf der Webseite www.animexx.de unter Datenschutz. + + +## Artikel 14 [Inkrafttreten] + +(1) Diese Satzung mit all ihren Bestandteilen tritt mit der Beschlussfassung auf der Mitgliederversammlung am 19.06.2021 in Kraft. + + +# Grundsatzordnung + +(1) Der Verein möchte das Interesse für die Erzeugnisse der japanischen Zeichenkunst, den Anime und Manga, sowie die japanische Kultur im Allgemeinen fördern. Dabei soll die Förderung sämtliche weit gefächerte Aspekte der japanischen Kultur berücksichtigen und diesen Einflüssen offen und tolerant gegenübertreten. Der Verein versteht sich dabei primär als Hilfe zur Erweiterung des eigenen Wissens jedes einzelnen Mitglieds. + +(2) Die Einbeziehung der Mitglieder in eine aktive Erweiterung ihres Wissens ist primäre Aufgabe des Vereins. Der Verein sieht sich also nicht als Helfer, sondern als Helfer zur Selbsthilfe und als Organisator, um diesen Gedanken voranzubringen. So wird der Verein neben anderen Programmpunkten auch Kurse und Diskussionsforen über die japanische Zeichenkunst anbieten. + +(3) Der Verein tritt für das Positive im Menschen ein, das von Anime und Manga ausgeht, und möchte dieses verbreiten. Ein mögliches Negativ-Image soll abgebaut werden. Eine Förderung der Kunst und Kultur Japans soll erreicht werden. + +(4) Der Schwerpunkt des Vereins liegt auf Themen einer anderen Kultur, daher soll auch der Kontakt zu Anime- u. Manga-Vereinen oder Gruppen anderer Länder erreicht und aufrechterhalten werden. Der Kontakt soll primär zu Vereinen/Gruppen aus Europa und Japan aufgenommen werden, kann aber auch zu denen aus anderen Ländern erfolgen. + +(5) Diese Grundsatzordnung ist mit Inkrafttreten der Satzung gültig. + +München, den 19.06.2021 + +Gründungsmitglieder: + +Julia Biedermann, Hans-Christian Blech, Tobias Erlacher, Tobias Hößl, Michael Jahn, Thorsten Kleinsteuber, Christian Mannagottera, Björn Mohns, Joachim Seidl, Sabine Schneider, Christian Schober, Martin Uhl, Johanna Uhl, Andreas Vogler, Johann Weber \ No newline at end of file From 18874369b43b4a608751d08e020fc08feb877212 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: TeraNovell <16338782+TeraNovell@users.noreply.github.com> Date: Sat, 8 Nov 2025 00:49:43 +0100 Subject: [PATCH 2/6] Init --- .devcontainer/devcontainer.json | 20 ++ .gitignore | 341 ++++++++++++++++++------------ "docs/gesch\303\244ftsordnung.md" | 123 +++++++++++ docs/img/favicon.ico | Bin 0 -> 525 bytes docs/index.md | 3 + Satzung.md => docs/satzung.md | 6 +- mkdocs.yml | 7 + requirements.txt | 1 + 8 files changed, 366 insertions(+), 135 deletions(-) create mode 100644 .devcontainer/devcontainer.json create mode 100644 "docs/gesch\303\244ftsordnung.md" create mode 100644 docs/img/favicon.ico create mode 100644 docs/index.md rename Satzung.md => docs/satzung.md (99%) create mode 100644 mkdocs.yml create mode 100644 requirements.txt diff --git a/.devcontainer/devcontainer.json b/.devcontainer/devcontainer.json new file mode 100644 index 0000000..8ab5e97 --- /dev/null +++ b/.devcontainer/devcontainer.json @@ -0,0 +1,20 @@ +{ + "name": "Animexx Docs", + "image": "python:3-slim-trixie", + "customizations": { + "vscode": { + "extensions": [ + "charliermarsh.ruff" + ], + "settings": { + "editor.formatOnSave": true, + "editor.codeActionsOnSave": { + "source.organizeImports": "explicit" + }, + "[python]": { + "editor.defaultFormatter": "charliermarsh.ruff" + } + } + } + } +} diff --git a/.gitignore b/.gitignore index 75cca6b..7baa14a 100644 --- a/.gitignore +++ b/.gitignore @@ -1,141 +1,218 @@ -# Logs -logs +# Byte-compiled / optimized / DLL files +__pycache__/ +*.py[codz] +*$py.class + +# C extensions +*.so + +# Distribution / packaging +.Python +build/ +develop-eggs/ +dist/ +downloads/ +eggs/ +.eggs/ +lib/ +lib64/ +parts/ +sdist/ +var/ +wheels/ +share/python-wheels/ +*.egg-info/ +.installed.cfg +*.egg +MANIFEST + +# PyInstaller +# Usually these files are written by a python script from a template +# before PyInstaller builds the exe, so as to inject date/other infos into it. +*.manifest +*.spec + +# Installer logs +pip-log.txt +pip-delete-this-directory.txt + +# Unit test / coverage reports +htmlcov/ +.tox/ +.nox/ +.coverage +.coverage.* +.cache +nosetests.xml +coverage.xml +*.cover +*.py.cover +.hypothesis/ +.pytest_cache/ +cover/ + +# Translations +*.mo +*.pot + +# Django stuff: *.log -npm-debug.log* -yarn-debug.log* -yarn-error.log* -lerna-debug.log* - -# Diagnostic reports (https://nodejs.org/api/report.html) -report.[0-9]*.[0-9]*.[0-9]*.[0-9]*.json - -# Runtime data -pids +local_settings.py +db.sqlite3 +db.sqlite3-journal + +# Flask stuff: +instance/ +.webassets-cache + +# Scrapy stuff: +.scrapy + +# Sphinx documentation +docs/_build/ + +# PyBuilder +.pybuilder/ +target/ + +# Jupyter Notebook +.ipynb_checkpoints + +# IPython +profile_default/ +ipython_config.py + +# pyenv +# For a library or package, you might want to ignore these files since the code is +# intended to run in multiple environments; otherwise, check them in: +# .python-version + +# pipenv +# According to pypa/pipenv#598, it is recommended to include Pipfile.lock in version control. +# However, in case of collaboration, if having platform-specific dependencies or dependencies +# having no cross-platform support, pipenv may install dependencies that don't work, or not +# install all needed dependencies. +# Pipfile.lock + +# UV +# Similar to Pipfile.lock, it is generally recommended to include uv.lock in version control. +# This is especially recommended for binary packages to ensure reproducibility, and is more +# commonly ignored for libraries. +# uv.lock + +# poetry +# Similar to Pipfile.lock, it is generally recommended to include poetry.lock in version control. +# This is especially recommended for binary packages to ensure reproducibility, and is more +# commonly ignored for libraries. +# https://python-poetry.org/docs/basic-usage/#commit-your-poetrylock-file-to-version-control +# poetry.lock +# poetry.toml + +# pdm +# Similar to Pipfile.lock, it is generally recommended to include pdm.lock in version control. +# pdm recommends including project-wide configuration in pdm.toml, but excluding .pdm-python. +# https://pdm-project.org/en/latest/usage/project/#working-with-version-control +# pdm.lock +# pdm.toml +.pdm-python +.pdm-build/ + +# pixi +# Similar to Pipfile.lock, it is generally recommended to include pixi.lock in version control. +# pixi.lock +# Pixi creates a virtual environment in the .pixi directory, just like venv module creates one +# in the .venv directory. It is recommended not to include this directory in version control. +.pixi + +# PEP 582; used by e.g. github.com/David-OConnor/pyflow and github.com/pdm-project/pdm +__pypackages__/ + +# Celery stuff +celerybeat-schedule +celerybeat.pid + +# Redis +*.rdb +*.aof *.pid -*.seed -*.pid.lock - -# Directory for instrumented libs generated by jscoverage/JSCover -lib-cov - -# Coverage directory used by tools like istanbul -coverage -*.lcov - -# nyc test coverage -.nyc_output - -# Grunt intermediate storage (https://gruntjs.com/creating-plugins#storing-task-files) -.grunt - -# Bower dependency directory (https://bower.io/) -bower_components - -# node-waf configuration -.lock-wscript -# Compiled binary addons (https://nodejs.org/api/addons.html) -build/Release +# RabbitMQ +mnesia/ +rabbitmq/ +rabbitmq-data/ -# Dependency directories -node_modules/ -jspm_packages/ +# ActiveMQ +activemq-data/ -# Snowpack dependency directory (https://snowpack.dev/) -web_modules/ +# SageMath parsed files +*.sage.py -# TypeScript cache -*.tsbuildinfo - -# Optional npm cache directory -.npm - -# Optional eslint cache -.eslintcache - -# Optional stylelint cache -.stylelintcache - -# Optional REPL history -.node_repl_history - -# Output of 'npm pack' -*.tgz - -# Yarn Integrity file -.yarn-integrity - -# dotenv environment variable files +# Environments .env -.env.* -!.env.example - -# parcel-bundler cache (https://parceljs.org/) -.cache -.parcel-cache - -# Next.js build output -.next -out - -# Nuxt.js build / generate output -.nuxt -dist - -# Gatsby files -.cache/ -# Comment in the public line in if your project uses Gatsby and not Next.js -# https://nextjs.org/blog/next-9-1#public-directory-support -# public - -# vuepress build output -.vuepress/dist - -# vuepress v2.x temp and cache directory -.temp -.cache - -# Sveltekit cache directory -.svelte-kit/ - -# vitepress build output -**/.vitepress/dist - -# vitepress cache directory -**/.vitepress/cache - -# Docusaurus cache and generated files -.docusaurus - -# Serverless directories -.serverless/ - -# FuseBox cache -.fusebox/ - -# DynamoDB Local files -.dynamodb/ - -# Firebase cache directory -.firebase/ - -# TernJS port file -.tern-port - -# Stores VSCode versions used for testing VSCode extensions -.vscode-test - -# yarn v3 -.pnp.* -.yarn/* -!.yarn/patches -!.yarn/plugins -!.yarn/releases -!.yarn/sdks -!.yarn/versions - -# Vite logs files -vite.config.js.timestamp-* -vite.config.ts.timestamp-* +.envrc +.venv +env/ +venv/ +ENV/ +env.bak/ +venv.bak/ + +# Spyder project settings +.spyderproject +.spyproject + +# Rope project settings +.ropeproject + +# mkdocs documentation +/site + +# mypy +.mypy_cache/ +.dmypy.json +dmypy.json + +# Pyre type checker +.pyre/ + +# pytype static type analyzer +.pytype/ + +# Cython debug symbols +cython_debug/ + +# PyCharm +# JetBrains specific template is maintained in a separate JetBrains.gitignore that can +# be found at https://github.com/github/gitignore/blob/main/Global/JetBrains.gitignore +# and can be added to the global gitignore or merged into this file. For a more nuclear +# option (not recommended) you can uncomment the following to ignore the entire idea folder. +# .idea/ + +# Abstra +# Abstra is an AI-powered process automation framework. +# Ignore directories containing user credentials, local state, and settings. +# Learn more at https://abstra.io/docs +.abstra/ + +# Visual Studio Code +# Visual Studio Code specific template is maintained in a separate VisualStudioCode.gitignore +# that can be found at https://github.com/github/gitignore/blob/main/Global/VisualStudioCode.gitignore +# and can be added to the global gitignore or merged into this file. However, if you prefer, +# you could uncomment the following to ignore the entire vscode folder +# .vscode/ + +# Ruff stuff: +.ruff_cache/ + +# PyPI configuration file +.pypirc + +# Marimo +marimo/_static/ +marimo/_lsp/ +__marimo__/ + +# Streamlit +.streamlit/secrets.toml .DS_Store diff --git "a/docs/gesch\303\244ftsordnung.md" "b/docs/gesch\303\244ftsordnung.md" new file mode 100644 index 0000000..0be36ae --- /dev/null +++ "b/docs/gesch\303\244ftsordnung.md" @@ -0,0 +1,123 @@ +# Geschäftsordnung + +## Artikel 1 [Begriffsdefinitionen] + +(1) Vorstandsitzungen + +Vorstandsitzungen können „offline“ oder „online“ sein. Offlinesitzungen finden an einem festgelegten Ort zu einer festgelegten Zeit statt. Onlinesitzungen sollen ein- bis zweimal pro Monat stattfinden. Termine werden jeweils abgestimmt. Onlinesitzungen werden mithilfe technischer Kommunikationsmittel realisiert. Folgender Personenkreis soll zu Vorstandsitzungen eingeladen werden: + +- Vorstandsmitglieder +- Präsidiumsmitglieder +- Aktivenratssprecher:innen +- Eingesetzte Geschäftsführung + +(2) Ausschüsse + +Als Ausschüsse werden Einzelpersonen oder Personengruppen bezeichnet, die zur Bewältigung besonderer Projekte oder Aufgaben, für einen begrenzten Zeitraum oder auf Dauer eingesetzt werden. Sie können befähigt werden, im Namen des Vorstands zu handeln. + + +## Artikel 2 [Sitzungen] + +(1) Die/der erste Vorsitzende beruft mindestens einmal im Geschäftsjahr eine Offlinesitzung ein. Für diese Sitzung muss vorab keine Tagesordnung erstellt werden. Die/der Präsident beruft einmal pro Geschäftsjahr eine Präsidiumssitzung ein. Beide Sitzungen können am gleichen Ort und zur gleichen Zeit stattfinden. + +(2) Vorstands- oder Präsidiumsbeschlüsse können mündlich, fernmündlich, telegraphisch, fernschriftlich oder schriftlich sowie allgemein in Textform gefasst werden. + +(3) Die Dreiviertelmehrheit aller Vorstandsmitglieder ist zwingend bei: + +a) Personalentscheidungen + +b) Verträgen mit einer Dauer von einem Jahr oder länger + +c) Ausgaben deren Gesamtwert 3000 € oder mehr beträgt + +Andere Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit aller Vorstandsmitglieder gefasst. + +(4) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder bei Offline- oder Onlinesitzungen anwesend sind. Beschlüsse im Umlaufverfahren / Anträgesystem erfordern das Votum aller Vorstandsmitglieder. Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Präsidiumsmitglieder anwesend ist. Abstimmungen und Wahlen finden auf Vorstands- und Präsidiumssitzungen generell offen durch Handaufheben statt. Bei Onlinesitzungen wird ein Votum mündlich oder in Textform abgegeben. + + +## Artikel 3 [Vorstand] + +(1) Der 1. Vorsitzende beruft Versammlungen ein, lädt Mitglieder ein und leitet die Versammlung oder Sitzung. Er begrüßt die Mitglieder, stellt Stimmberechtigung und Beschlussfähigkeit fest. Er leitet Sitzungen und Versammlungen gemäß den Vorgaben des BGB zur Leitung und Durchführung von Hauptversammlungen + +(2) Scheidet der 1. Vorsitzende während seiner Amtszeit aus, so übernimmt der 2. Vorsitzende seine Amtsgeschäfte. Scheidet auch der 2. Vorsitzende aus, so übernimmt der Schriftführer die Amtsgeschäfte. Auf jeden Fall ist möglichst sofort für Ersatz bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu sorgen. + +(3) Der Vorstand wählt einstimmig mindestens ein und höchstens fünf Präsidiumsmitglieder, wobei Enthaltungen mitgerechnet werden. + +(4) Scheidet der Kassenführer während seiner Amtszeit aus, so übernimmt ein anderes Mitglied des Vorstandes diese Aufgabe. Auf jeden Fall ist möglichst sofort für Ersatz bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu sorgen. Der Kassenführer ist zur korrekten Haushaltsführung im Sinne der Satzung verpflichtet und muss den Kassenprüfern auf Verlangen die für die Haushaltsführung relevanten Dokumente offenbaren. + +(5) Scheidet der Mitgliederbetreuer während seiner Amtszeit aus, so übernimmt ein anderes Mitglied des Vorstandes diese Aufgabe. Auf jeden Fall ist möglichst sofort für Ersatz bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu sorgen. Der Mitgliederbetreuer führt die Mitgliederlisten und berät Mitglieder. Die Schlichtung von Streitfragen steht allein dem Präsidium zu. + +(6) Der Schriftführer hat die Mitgliederversammlungen und die Vorstandssitzungen und -beschlüsse zu protokollieren und zu unterschreiben. Scheidet der Schriftführer während seiner Amtszeit aus, so übernimmt ein anderes Mitglied des Vorstandes diese Aufgabe. Auf jeden Fall ist möglichst sofort für Ersatz bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu sorgen. + + +## Artikel 4 [Ausschüsse] + +(1) Der Vorstand darf Ausschüsse gemäß Definition in Art. 1 Abs. 2 GO einsetzen. + +(2) Es können für die Ausschüsse Helfer vom Ausschussleitenden bestellt werden, die ihm für seine Amtszeit zur Seite stehen und ihn zeitweilig ersetzen können. Scheidet ein Ausschussmitglied aus, so kann die Position an einen anderen Helfer weitergegeben werden. Die Ausschüsse sind weisungsgebunden und müssen bei ihrer Tätigkeit gewohnheitsrechtliche Aspekte einhalten. + +(3) Jeder Ausschuss kann auf Vorstandssitzungen durch einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen eingestellt oder entlassen werden; Enthaltungen werden mitgerechnet. Der Vorstand ist für alle Ausschüsse außer gemäß Art. 4 (2) verantwortlich und muss deren satzungsmäßiges Verhalten garantieren. + + +## Artikel 5 [Präsidium] + +(1) Das Präsidium hat gegenüber dem Vorstand eine Beratungsfunktion. Es hat ein Anhörungsrecht bei der Aufstellung oder Entlassung von Ausschüssen. Auf Mitgliederversammlungen legt das Präsidium einen Jahresbericht vor. Ein Mitglied des Präsidiums protokolliert Präsidiumssitzungen. + +(2) Das Präsidium wählt unter sich einstimmig (Enthaltungen mitgerechnet) einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten. Besteht das Präsidium nur aus einem Mitglied, so ist dieses auch der Präsident. + +(3) Die Präsidiumsmitglieder sind berechtigt, ihre Bezeichnungen innerhalb und außerhalb des Vereins zu verwenden. + +(4) Scheidet ein Mitglied des Präsidiums während seiner Amtszeit aus, so kann das Präsidium ein Ersatzmitglied bis zur nächsten Vorstandssitzung bestellen. + +Scheidet der Präsident während seiner Amtszeit aus, so übernimmt ein anderes Mitglied des Präsidiums die Aufgaben des Präsidenten. + +Bestand das Präsidium nur aus dem Präsidenten, ist auf der nächsten Vorstandssitzung für Ersatz zu sorgen. + +(5) Der Präsident beruft Präsidiumssitzungen ein, lädt Mitglieder ein und leitet die Sitzung. Er begrüßt die Mitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit fest. + +Er sorgt dafür, dass die Protokollierung von Präsidiumssitzungen ordentlich erfolgt und die Protokolle zeitnah fertiggestellt und den restlichen Präsidiumsmitgliedern in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich ist er für die Erstellung des Jahresberichts sowie die Vorlegung dieses Berichts auf der Mitgliederversammlung verantwortlich. + +Der Präsident kann diese Aufgaben an andere Präsidiumsmitglieder delegieren. + +(6) Das Präsidium soll neben seiner Beratungs-, Repräsentations- und Schlichtungsfunktion nicht nur den ordentlichen Informationsfluss kontrollieren, sondern entscheidend dazu beitragen, dass Informationen möglichst vollständig, transparent und zeitnah an die Vereinsmitglieder weitergeben werden. Die Verschwiegenheit bzgl. interner Angelegenheiten (siehe Artikel 6) ist hierbei jedoch zu beachten. + +(7) Das Präsidium muss immer im Interesse des Vereins und unter Berücksichtigung des Vereinszwecks handeln. In den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Sponsoring, Repräsentation, Unternehmenskommunikation, Werbung und Presse ist auf ausreichende Absprache mit weiteren Vereinsorganen, Mitarbeitern und Personen (wie z. B. Vorstand, Communitymanager, Pressesprecher) zu achten. + +(8) Das Präsidium legt Schlichtungsrichtlinien fest, an welche es sich in Schlichtungsfällen hält. Diese Richtlinien müssen allen Vereinsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden und sind jederzeit öffentlich einsehbar. + + +## Artikel 6 [Verschwiegenheit] + +Die Vorstandsmitglieder wie auch die Präsidiumsmitglieder sind zur Verschwiegenheit betreffs interner Angelegenheiten verpflichtet. In nicht eindeutig internen Angelegenheiten ist für eine größtmögliche Transparenz und Kommunikation mit den Vereinsmitgliedern zu sorgen. Das Informieren der Vereinsmitglieder hat auf geeignete Weise zu geschehen. Das Präsidium kontrolliert, dass dieser Informationsfluss ordentlich stattfindet. + + +## Artikel 7 [Änderung der Geschäftsordnung] + +(1) Sowohl auf Online- als auch auf Offlinesitzungen können Änderungen der Geschäftsordnung beschlossen werden. Hierbei ist die Dreiviertelmehrheit der Anwesenden nötig; Enthaltungen werden mitgerechnet. Nur Vorstand und Präsidium gemeinsam können die Geschäftsordnung ändern. Vorschläge können zu Sitzungen des Vorstandes und des Präsidiums eingebracht werden. Die Beitragsordnung ist von dieser Regelung ausgenommen. Sie kann nur vom Vorstand geändert werden und eine Änderung kann auch auf einer Onlinesitzung erfolgen. + +(2) Diese geänderte Geschäftsordnung tritt am 11.05.2019 in Kraft. + + +## Beitragsordnung + +(1) Die Beitragsordnung ist Teil der Geschäftsordnung. + +(2) Der Beitrag ist für das Mitglied aus drei Stufen wählbar und gemäß Satzung Art. 11 (2) für Jugendliche deutlich niedriger angesetzt. In der Stufe „Economy“ beträgt der Beitrag 12 Euro, für Jugendliche 6 Euro. In der Stufe „Standard“ beträgt der Beitrag 30 Euro, für Jugendliche 24 Euro. In der Stufe „Gold“ beträgt der Beitrag für alle Altersklassen 72 Euro. Die Beiträge verstehen sich jeweils pro Geschäftsjahr. + +Gastmitglieder müssen für jede besuchte Vereinsveranstaltung einen Veranstaltungsbeitrag bezahlen, der auf den Eintritt der Veranstaltung zugeschlagen wird. Dieser Veranstaltungsbeitrag berechnet sich nach Dauer und Art der Veranstaltung und muss vom Vorstand für die Veranstaltung besonders festgelegt werden. Die Höhe muss auf einer ähnlichen Bemessungsgrundlage stehen wie die anderen Beiträge, um die Verhältnismäßigkeit zu gewähren. Das Präsidium kann bei Anzweiflung der Verhältnismäßigkeit einstimmig, Enthaltungen werden mitgezählt, die festgesetzte Höhe eines Veranstaltungsbeitrages ablehnen. Des Weiteren sind Gastmitglieder laut Satzung Art. 11 (2) von der Beitragspflicht ausgenommen. + +(3) Ehrenmitglieder und andere laut Satzung Art. 11 (1) befreite Personen sind von der Beitragspflicht ausgenommen. + +(4) Der Mitgliedsbeitrag wird anteilig für die Restmonate des Geschäftsjahres bezahlt, in dem das Mitglied eintritt. Pro Monat wird ein Zwölftel des Jahresbeitrags bemessen. + +(5) Für den Monat, in dem das Mitglied eintritt, muss kein Beitrag bezahlt werden. Die Zahlung des anteiligen Beitrags muss bis zum Ende des Jahres des Vereinseintritts erfolgen. Erfolgt der Eintritt im vorletzten Monat des Geschäftsjahres, muss so nur der letzte Monat des Geschäftsjahres bezahlt werden. Erfolgt der Eintritt im letzten Monat des Geschäftsjahres, so muss für das laufende Geschäftsjahr keine Zahlung mehr erfolgen. + +(6) Ist der Mitgliedsbeitrag bis zum Ablauf der Frist nicht auf das Vereinskonto eingegangen, ruhen die Mitgliedsrechte und es erfolgt eine Zahlungserinnerung. Ist bis 14 Tage nach Zusendung der Zahlungserinnerung der Mitgliedsbeitrag nicht auf das Vereinskonto eingegangen, kann eine kostenpflichtige Mahnung erfolgen. + +(7) Gastmitglieder müssen ihren Veranstaltungsbeitrag entweder vor der Vereinsveranstaltung oder direkt auf der Vereinsveranstaltung entrichten. Die Erteilung einer Gastmitgliedschaft ist an die Zahlung des Veranstaltungsbeitrages gebunden. + +(8) Die Beitragsordnung kann mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen des Vorstandes geändert werden; Enthaltungen werden nicht mitgerechnet. Das Präsidium kann einstimmig eine Änderung verhindern. + +(9) Diese geänderte Beitragsordnung tritt am 01.01.2016 in Kraft. + +Eisenach, den 11.05.2019 \ No newline at end of file diff --git a/docs/img/favicon.ico b/docs/img/favicon.ico new file mode 100644 index 0000000000000000000000000000000000000000..2851d97f109a51aa6bc64a19692033066cb6cd01 GIT binary patch literal 525 zcmV+o0`mQdP)#M8riWWs>GHnI!e>k_>ac;XnV(#KKUH=Qn{q@C958*Zwh? z$1*hE28O_yeANTGCJ?y+9M5k6BgH(B5kxKk$MfsJ18|ZsWB^Ny%YeM_91YpGob=;s{@gm0lD%~PIFb6!At~@HJ=nP*Mf)z zkmmR3)w~eI8i4F`-N5BhY>S3MC<8aHz#Nvr>_=O4^`PwSMQfg>b0RHjN%IEFl~-x5 zYJfbzEE%{l>wA0E>H*z4;Ztpsx&#(A;0E~o2Y?wc3^LFHo`9VVna_bE;o8&HKHzx% zF7UVkhy}1OT>A}_HWaS?0(7Xh95dBC1fW2)D}wj{+NwDup9L-88EBSh-Vv_-8vT%V z8kQBz8E`CIdm8sK>poBvVwLu!0hyQ50^P9y_JnJ{rwz)yk{NbKkoHt_EdT?E*t91p z?|(s7cLe5%H7^99K*R-e4jkyN+!!DMBDB3$4iJI(#$e^8$npF`31X~2{*AOj>BYU4 P00000NkvXXu0mjfxSHd+ literal 0 HcmV?d00001 diff --git a/docs/index.md b/docs/index.md new file mode 100644 index 0000000..3ac2541 --- /dev/null +++ b/docs/index.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Startseite + +Hier sind alle offiziellen Dokumente für den Animexx e. V. zu finden. \ No newline at end of file diff --git a/Satzung.md b/docs/satzung.md similarity index 99% rename from Satzung.md rename to docs/satzung.md index adf46bf..da5dcb7 100644 --- a/Satzung.md +++ b/docs/satzung.md @@ -1,4 +1,4 @@ -# Satzungsneufassung nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 19.06.2021 +# Satzung ## Artikel 1 [Name und Sitz] @@ -271,7 +271,7 @@ Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden keinen Anspruch auf das Vereinsvermö (1) Diese Satzung mit all ihren Bestandteilen tritt mit der Beschlussfassung auf der Mitgliederversammlung am 19.06.2021 in Kraft. -# Grundsatzordnung +## Grundsatzordnung (1) Der Verein möchte das Interesse für die Erzeugnisse der japanischen Zeichenkunst, den Anime und Manga, sowie die japanische Kultur im Allgemeinen fördern. Dabei soll die Förderung sämtliche weit gefächerte Aspekte der japanischen Kultur berücksichtigen und diesen Einflüssen offen und tolerant gegenübertreten. Der Verein versteht sich dabei primär als Hilfe zur Erweiterung des eigenen Wissens jedes einzelnen Mitglieds. @@ -285,6 +285,6 @@ Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden keinen Anspruch auf das Vereinsvermö München, den 19.06.2021 -Gründungsmitglieder: +## Gründungsmitglieder Julia Biedermann, Hans-Christian Blech, Tobias Erlacher, Tobias Hößl, Michael Jahn, Thorsten Kleinsteuber, Christian Mannagottera, Björn Mohns, Joachim Seidl, Sabine Schneider, Christian Schober, Martin Uhl, Johanna Uhl, Andreas Vogler, Johann Weber \ No newline at end of file diff --git a/mkdocs.yml b/mkdocs.yml new file mode 100644 index 0000000..f56dc91 --- /dev/null +++ b/mkdocs.yml @@ -0,0 +1,7 @@ +site_name: Dokumente des Animexx e. V. +theme: + name: readthedocs + locale: de +site_url: https://docs.animexx.org +repo_url: https://github.com/Animexx/docs +edit_uri: main/docs/ diff --git a/requirements.txt b/requirements.txt new file mode 100644 index 0000000..be6d24f --- /dev/null +++ b/requirements.txt @@ -0,0 +1 @@ +mkdocs[i18n]==1.6.1 \ No newline at end of file From d82cf61731173ba438cdf97574ab0670fa2c9936 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: TeraNovell <16338782+TeraNovell@users.noreply.github.com> Date: Sat, 8 Nov 2025 00:58:56 +0100 Subject: [PATCH 3/6] Add GitHub Actions workflow for publishing docs --- .github/workflows/publish.yml | 32 ++++++++++++++++++++++++++++++++ .gitignore | 1 + 2 files changed, 33 insertions(+) create mode 100644 .github/workflows/publish.yml diff --git a/.github/workflows/publish.yml b/.github/workflows/publish.yml new file mode 100644 index 0000000..2fcb7ee --- /dev/null +++ b/.github/workflows/publish.yml @@ -0,0 +1,32 @@ +name: Publish + +on: + push: + branches: + - main + + workflow_dispatch: + +permissions: + contents: read + pages: write + id-token: write + +jobs: + publish: + environment: + name: github-pages + url: ${{ steps.deployment.outputs.page_url }} + runs-on: ubuntu-latest + steps: + - uses: actions/checkout@v5 + - uses: actions/setup-python@v6 + with: + cache: "pip" + - run: | + pip install -r requirements-dev.txt + mkdocs build + - uses: actions/upload-pages-artifact@v4 + with: + path: "./site" + - uses: actions/deploy-pages@v4 diff --git a/.gitignore b/.gitignore index 7baa14a..af7cc70 100644 --- a/.gitignore +++ b/.gitignore @@ -216,3 +216,4 @@ __marimo__/ .streamlit/secrets.toml .DS_Store +site/ From 590ec691714ac0395371b0466f95a0136235ffff Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Dominik <16338782+TeraNovell@users.noreply.github.com> Date: Sat, 8 Nov 2025 01:19:59 +0100 Subject: [PATCH 4/6] Add README with project setup and preview instructions Added project setup instructions and local preview command. --- README.md | 24 ++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 24 insertions(+) create mode 100644 README.md diff --git a/README.md b/README.md new file mode 100644 index 0000000..aee04f7 --- /dev/null +++ b/README.md @@ -0,0 +1,24 @@ +# Official documents for Animexx e. V + +All official documents for the Animexx e. V. can be found here. + + +## Local project setup + + +### Dependencies + +- Docker (Desktop) +- Visual Studio Code with Dev Containers extension. + +**Open the project with a [dev container](https://code.visualstudio.com/docs/devcontainers/containers) and [create a new environment)](https://code.visualstudio.com/docs/python/environments#_creating-environments) with the `requirements.txt` file selected.** + +## Local preview + +To create a local preview, run the following command: + +```sh +mkdocs build +``` + +**It is important to activate the environment for the terminal before running the command.** From 196b37b395d239249e5896f20341b77c7c4715ec Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: TeraNovell <16338782+TeraNovell@users.noreply.github.com> Date: Sat, 8 Nov 2025 01:24:49 +0100 Subject: [PATCH 5/6] Create Satzung.md --- .github/workflows/test.yml | 20 ++++++++++++++++++++ 1 file changed, 20 insertions(+) create mode 100644 .github/workflows/test.yml diff --git a/.github/workflows/test.yml b/.github/workflows/test.yml new file mode 100644 index 0000000..d98065c --- /dev/null +++ b/.github/workflows/test.yml @@ -0,0 +1,20 @@ +name: Test + +on: + push: + branches: + - "**" + + workflow_dispatch: + +jobs: + test: + runs-on: ubuntu-latest + steps: + - uses: actions/checkout@v5 + - uses: actions/setup-python@v6 + with: + cache: "pip" + - run: | + pip install -r requirements-dev.txt + mkdocs build From 6fb2047696b28e260d95476c85e0e52b6899744b Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: TeraNovell <16338782+TeraNovell@users.noreply.github.com> Date: Sat, 8 Nov 2025 01:25:20 +0100 Subject: [PATCH 6/6] Update test.yml --- .github/workflows/test.yml | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/.github/workflows/test.yml b/.github/workflows/test.yml index d98065c..5094852 100644 --- a/.github/workflows/test.yml +++ b/.github/workflows/test.yml @@ -16,5 +16,5 @@ jobs: with: cache: "pip" - run: | - pip install -r requirements-dev.txt + pip install -r requirements.txt mkdocs build